Liste der Mehrwertsteuer
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Liste der Mehrwertsteuer

May 16, 2023

Der Mehrwertsteuersatz ist der zu zahlende Steuersatz pro Einheit steuerpflichtiger Waren und Dienstleistungen. Die Mehrwertsteuersätze umfassen drei Stufen: 0 %, 5 % und 10 %.

Gemäß Artikel 9, Rundschreiben Nr. 219/2013/TT-BTC gilt der Steuersatz von 0 % für exportierte Waren und Dienstleistungen; Bau und Installation von Arbeiten im Ausland und in Nichttarifzonen; internationaler Transport; und Waren und Dienstleistungen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, außer in Fällen, in denen der Steuersatz von 0 % nicht gilt.

Exportierte Waren und Dienstleistungen sind Waren und Dienstleistungen, die an ausländische Organisationen und Einzelpersonen verkauft und bereitgestellt und außerhalb Vietnams konsumiert werden; verkauft und an Organisationen und Einzelpersonen in nichttarifären Zonen bereitgestellt; oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an ausländische Kunden weitergegeben werden.

NEIN.

Themen mit Steuersatz von 0 %

Bedingungen des Steuersatzes von 0 %

1.

Zu den exportierten Waren gehören:

- Waren, die ins Ausland exportiert werden, einschließlich derjenigen, die im Rahmen von Betrauungsverträgen exportiert werden;

- Waren, die gemäß den Vorschriften des Premierministers in nichttarifäre Zonen verkauft werden; Waren, die an Duty-Free-Shops verkauft werden;

- Verkaufte Waren, die außerhalb Vietnams geliefert und empfangen werden;

- Ersatzteile, die für die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten für ausländische Parteien verwendet und außerhalb Vietnams verbraucht werden;

- Fälle, die nach dem Gesetz als Ausfuhr gelten:

+ Handelsrechtliche Vermittlung von verarbeiteten Waren im internationalen Warenhandel und Warenhandels- und -verarbeitungsagentur mit ausländischen Parteien.

+ gesetzlich vorgeschriebene Exporte vor Ort.

+ Waren, die zum Verkauf auf Messen und Ausstellungen im Ausland exportiert werden

- einen Vertrag über den Verkauf oder die Verarbeitung exportierter Waren haben; oder Vertrag über die Exportbetrauung;

- Über Bankzahlungsdokumente für exportierte Waren und andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente verfügen;

- Bei der Vorlage von Zollerklärungen, insbesondere für den Verkauf von Waren, die außerhalb Vietnams geliefert und empfangen werden, muss der Unternehmensbetrieb (der Verkäufer) über Dokumente verfügen, die die Lieferung und den Empfang belegen, z. B. einen mit dem Verkäufer im Ausland unterzeichneten Warenkaufvertrag; Mit dem Käufer unterzeichneter Warenverkaufsvertrag; Dokumente, die belegen, dass Waren außerhalb Vietnams geliefert und empfangen wurden, wie zum Beispiel: Handelsrechnung gemäß internationaler Praxis, Frachtbrief, Packliste und Ursprungszeugnis usw.; Per-Bank-Zahlungsdokumente: Viabank-Zahlungsdokument des Unternehmens für den ausländischen Verkäufer und Per-Bank-Zahlungsdokument des Käufers für das Unternehmen.

2.

Zu den exportierten Dienstleistungen gehören:

- Dienstleistungen, die ausländischen Organisationen und Einzelpersonen direkt zur Verfügung gestellt und außerhalb Vietnams in Anspruch genommen werden; oder direkt an Organisationen oder Einzelpersonen in Nichttarifzonen geliefert und in Nichttarifzonen konsumiert werden.

Als ausländische Personen gelten Ausländer, die nicht in Vietnam wohnen, und Vietnamesen, die im Ausland wohnen und sich während der Erbringung der Dienstleistungen nicht in Vietnam aufhalten. Organisationen und Einzelpersonen in Nichttarifzonen sind Unternehmen mit Gewerbeanmeldung und andere vom Premierminister festgelegte Fälle.

Werden Dienstleistungen sowohl innerhalb als auch außerhalb Vietnams erbracht, während Dienstleistungsverträge zwischen zwei Steuerzahlern unterzeichnet werden, die in Vietnam ansässig sind oder in Vietnam ansässige Niederlassungen haben, gilt der Steuersatz von 0 % nur für den Wert der außerhalb Vietnams erbrachten Dienstleistungen, außer im Fall der Bereitstellung von Versicherungsdienstleistungen für importierte Waren, bei denen der Steuersatz von 0 % auf den gesamten Vertragswert gilt.

Falls es nicht möglich ist, den Wert der im Rahmen des Vertrags in Vietnam erbrachten Dienstleistungen zu bestimmen, wird der besteuerte Preis auf der Grundlage des Prozentsatzes (%) der in Vietnam entstandenen Ausgaben an den Gesamtausgaben ermittelt. Dienstleister, die in Vietnam Steuerzahler sind, müssen über Dokumente verfügen, die belegen, dass Dienstleistungen außerhalb Vietnams erbracht werden.

- einen Dienstleistungsvertrag mit einer Organisation oder Einzelperson im Ausland oder in einer Nichttarifzone haben;

- Über Bankzahlungsdokumente für exportierte Dienstleistungen und andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente verfügen;

Insbesondere bei Reparaturdienstleistungen für Flugzeuge und Seeschiffe, die an ausländische Organisationen und Einzelpersonen erbracht werden, müssen Flugzeuge und Seeschiffe, um für den Steuersatz von 0 % in Frage zu kommen, neben der Erfüllung der oben genannten Bedingungen in den Vertrags- und Zahlungsdokumenten auch die Einfuhrverfahren durchlaufen Einreise nach Vietnam und Ausfuhrverfahren nach Abschluss der Reparatur.

3.

Der internationale Transport umfasst die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fracht auf internationalen Strecken von Vietnam nach Übersee oder umgekehrt oder von einem Ort im Ausland zu einem anderen, unabhängig davon, ob Transportmittel verfügbar sind. Wenn ein internationaler Transportvertrag Inlandsrouten abdeckt, deckt der internationale Transport auch diese Inlandsrouten ab.

Zum Beispiel: Das Transportunternehmen X in Vietnam, das über Schiffe für den internationalen Transport verfügt, transportiert Fracht von Singapur in die Republik Korea. Der Umsatz aus solchen Transporten ist der Umsatz aus dem internationalen Transport.

- Abschluss eines rechtmäßigen Vertrags über die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fracht zwischen dem Beförderer und dem Beförderungsnehmer auf internationalen Strecken von Vietnam ins Ausland oder umgekehrt oder von einem Ort ins Ausland.

Bei der Personenbeförderung gilt der Beförderungsvertrag als Fahrschein. Internationale Transportunternehmen müssen die Transportvorschriften einhalten.

Über Dokumente zur Zahlung per Bank oder anderen Zahlungsmethoden verfügen, die als Zahlung per Bank gelten. Vorliegen von Dokumenten zur Direktzahlung für die Beförderung einzelner Passagiere.

4.

Luft- und Seedienstleistungen, die direkt an ausländische Organisationen oder über Agenten erbracht werden, einschließlich:

Flugdienstleistungen, für die der Steuersatz von 0 % gilt: Bereitstellung von Mahlzeiten während des Fluges; Start und Landung; Schürze; Sicherheit und Schutz von Flugzeugen; Sicherheitskontrolle von Passagieren, Gepäck und Fracht; Gepäckförderer in Flughafenterminals; Technische und kommerzielle Bodendienstleistungen; Flugzeugschutz; Zurückschieben und Abschleppen von Flugzeugen; Flugzeugpiloten; Leasing von Luftbrücken; Flugbetrieb; Beförderung von Flugbesatzungen, Stewards und Passagieren innerhalb von Vorfeldern; Ladung laden und zählen; und Passagierservice für internationale Flüge von vietnamesischen Flughäfen (Passagierservicegebühren).

- Seeverkehrsdienstleistungen, für die der Steuersatz von 0 % gilt: Abschleppen von Seeschiffen; Seelotsen; Seerettung; Piers und schwimmende Kais; Laden und Entladen; An- und Ablegen; Öffnen und Schließen von Lukendeckeln; Reinigung von Frachträumen; Zählen und Weiterleiten; und Anmeldung.

Für Luftfahrt- und Seeverkehrsdienste:

- Der Steuersatz von 0 % gilt für Flugdienstleistungen an internationalen Flughäfen, Flugplätzen und internationalen Luftfrachtterminals, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

+ Sie haben einen Dienstleistungsvertrag mit einer ausländischen Organisation oder einer ausländischen Fluggesellschaft oder haben eine Dienstleistungsanfrage von dieser.

+ Unterlagen über die Zahlung per Bank oder andere Zahlungsarten, die als Zahlung per Bank gelten, haben. Für die Erbringung von Dienstleistungen für eine ausländische Organisation oder eine ausländische Fluggesellschaft auf unregelmäßiger, außerplanmäßiger und außervertraglicher Basis, mit Dokumenten über die direkte Zahlung dieser Organisation oder Fluggesellschaft.

Die oben genannten Bedingungen zu Verträgen und Zahlungsdokumenten gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen für Passagiere auf internationalen Flügen ab vietnamesischen Flughäfen (Passagier-Servicegebühren).

- Der Steuersatz von 0 % gilt für maritime Dienstleistungen in Seehäfen, die folgende Bedingungen erfüllen:

+ Einen Dienstleistungsvertrag mit einer ausländischen Organisation oder einem Spediteur haben oder eine Dienstleistungsanfrage von diesem haben;

+ Dokumente über die Bankzahlung einer ausländischen Organisation oder eines Spediteurs oder über andere Zahlungsmethoden, die als Bankzahlung gelten, besitzen

5.

Zu den weiteren Waren und Dienstleistungen gehören:

- Bau und Installation von Arbeiten im Ausland oder in Nichttarifzonen;

- Waren und Dienstleistungen, die bei der Ausfuhr nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, mit Ausnahme der Fälle, in denen der Steuersatz von 0 % nicht gilt; Reparatur von Flugzeugen und Seeschiffen für ausländische Organisationen und Privatpersonen.

Hinweis: Zu den Fällen, die nicht für den Steuersatz von 0 % in Frage kommen, gehören:

- Offshore-Rückversicherung; Offshore-Transfer von Technologien oder geistigen Eigentumsrechten; Offshore-Kapitaltransfer, Kreditvergabe oder Wertpapierinvestitionen; derivative Finanzdienstleistungen; Ausgehende Post- und Telekommunikationsdienste (einschließlich Post- und Telekommunikationsdienste für Organisationen und Einzelpersonen in Nichttarifzonen; und Bereitstellung von Prepaid-Mobiltelefonkarten mit Codes und Nennwert im Ausland oder in Nichttarifzonen);

Exportierte Produkte sind unverarbeitete natürliche Ressourcen oder Mineralien; Zigaretten, Alkohol und Bier, die gemäß den in Abschnitt 23, Artikel 4, Rundschreiben Nr. 219/2013/TT-BTC, geändert und ergänzt durch Artikel 1, Rundschreiben Nr. 25/2018, nicht für den Steuersatz von 0 % in Frage kommen /TT-BTC, die importiert und dann exportiert werden; und Waren und Dienstleistungen, die Privatpersonen ohne Gewerbeanmeldung in nichttarifären Zonen bereitgestellt werden, mit Ausnahme anderer vom Premierminister vorgesehener Fälle. Zigaretten, Alkohol und Bier, die importiert und dann exportiert werden, unterliegen bei der Ausfuhr nicht der Ausgangsumsatzsteuer, haben jedoch keinen Anspruch auf Vorsteuer Mehrwertsteuergutschrift.

- Benzin und Öl, die an im Inland gekaufte Autos von Unternehmen in Nichttarifzonen verkauft werden;

- Verkauf von Kraftfahrzeugen an Organisationen und Privatpersonen in Nichttarifgebieten

- Dienstleistungen für Organisationen und Einzelpersonen in nichttarifären Zonen, einschließlich: Vermietung von Häusern, Hallen, Büros, Hotels, Lagerhäusern und Lagerplätzen; Transport von Mitarbeitern; Catering-Dienstleistungen (ausgenommen die Bereitstellung von Industriemahlzeiten und Catering-Dienstleistungen in nichttarifären Zonen);

- Die folgenden Dienstleistungen, die in Vietnam an ausländische Organisationen und Einzelpersonen erbracht werden, haben keinen Anspruch auf den Steuersatz von 0 %:

+ Sportwettkämpfe, Kunst-, Kultur- und Freizeitdarbietungen, Konferenzen, Hotels, Schulungen, Werbung und Reisen;

+ Online-Zahlung;

+ Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Verteilung und dem Verbrauch von Produkten und Waren in Vietnam.

Gemäß Artikel 10, Rundschreiben Nr. 219/2013/TT-BTC unterliegen Waren und Dienstleistungen einem Steuersatz von 5 %, einschließlich:

NEIN.

Namen von Waren und Dienstleistungen

1.

Sauberes Wasser für Produktion und Leben, ausgenommen Trinkwasser in Flaschen und andere Getränke, für die ein Steuersatz von 10 % gilt.

2.

Düngemittel; Erze zur Düngemittelproduktion; Pestizide und Pflanzen- und Tierwachstumsstimulanzien, darunter:

- Düngemittel, bei denen es sich um organische und anorganische Düngemittel wie Phosphordünger, Nitratdünger (Harnstoff), NPK, gemischtes Nitrat, Phosphat, Kalium handelt; Mikrobielle Düngemittel und andere Düngemittel;

- Erze für die Düngemittelproduktion, die als Materialien für die Düngemittelproduktion verwendet werden, wie z. B. Apatit für die Phosphordüngemittelproduktion, Humus für die mikrobielle Düngemittelproduktion.

- Pestizide, zu denen auch Pflanzenschutzmittel gehören.

3.

Dienstleistungen zum Graben, Eindeichen und Ausbaggern von Kanälen, Gräben, Teichen und Seen für die landwirtschaftliche Produktion; Anbau und Pflege von Pflanzen sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Schädlingen; und vorläufige Verarbeitung und Konservierung landwirtschaftlicher Produkte (mit Ausnahme des Ausbaggerns von Kanälen und Gräben innerhalb des Feldes).

Dienstleistungen zur Vorverarbeitung und Konservierung landwirtschaftlicher Produkte, einschließlich Sonnentrocknung, Hitzetrocknung, Schälen, Entsteinen, Schneiden, Mahlen, Einfrieren, Salzen und andere übliche Konservierungsmethoden.

4.

Anbau-, Tierhaltungs-, Wasser- und Meeresprodukte, die im Stadium des Handelsgeschäfts unverarbeitet oder vorläufig verarbeitet und konserviert (in nicht umsatzsteuerpflichtigen Formen) sind, mit Ausnahme der Fälle, in denen keine Umsatzsteuererklärung und -zahlung erforderlich ist.

Zu den in dieser Klausel genannten unverarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen gehören Reis, Reis, Mais, Kartoffeln, Maniok und Weizen.

5.

Vorverarbeiteter Latex in Form von Krepp, Blatt, Streifen oder Granulat; vorverarbeitetes Kiefernharz; Netze, Netzseile und Schnüre zum Weben von Fischernetzen, einschließlich Fischernetze, verschiedene Schnüre und Seile zur ausschließlichen Verwendung beim Weben von Fischernetzen, unabhängig von ihren Herstellungsmaterialien.

6.

Frische und rohe Lebensmittel im Stadium des Handelsgeschäfts; unverarbeitete Waldprodukte auf der Stufe des kommerziellen Handels, mit Ausnahme von Holz, Bambussprossen und Produkten, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen

Frische und rohe Lebensmittel sind solche, die weder gekocht noch zu anderen Produkten verarbeitet wurden, sondern nur durch Reinigen, Schälen, Schneiden, Einfrieren oder Sonnentrocknen vorverarbeitet wurden und dennoch frisch und roh sind, wie z. B. Rinder- und Geflügelfleisch, Garnelen, Krabben, Fische und andere Wasser- und Meeresprodukte. Für gewürzte Lebensmittel gilt der Steuersatz von 10 %.

Unverarbeitete Waldprodukte sind Waldprodukte, die aus natürlichen Wäldern gewonnen werden und aus den folgenden Gruppen stammen: Bambus und Rattan verschiedener Art, Pilze, Echter Spitzpilz; Wurzeln, Blätter, Blüten, Heilpflanzen, Pflanzenharze und andere Waldprodukte.

7.

Zucker und Nebenprodukte bei der Zuckerherstellung, einschließlich Melasse, Bagasse und Bodensatz.

8.

Produkte aus Jute, Binse, Bambus, Rattan, Blättern, Stroh, Kokos, Kokosnussschalen, Wasserhyazinthe und andere handwerkliche Produkte aus Rohstoffen der landwirtschaftlichen Produktion sind solche, die aus Jute, Binse, Bambus, Rattan und Blättern hergestellt oder verarbeitet werden als Hauptrohstoffe, etwa Juteschnüre aus Bambus oder Kokosfaser; Vorhänge und Jalousien aus Bambus verschiedener Art, Bambusbesen, Kegelhüte; Essstäbchen aus Bambus; vorverarbeitete Baumwolle; Zeitungspapier.

9.

Medizinische Geräte und Instrumente, einschließlich Spezialmaschinen und -instrumente für medizinische Zwecke, wie Scanner und Röntgengeräte aller Art für medizinische Untersuchungen und Behandlungen; Geräte und Instrumente, die ausschließlich für die Chirurgie und Wundbehandlung verwendet werden; Krankenwagen; Blutdruck-, Herz- und Gefäßmessgeräte; Bluttransfusionsinstrumente; Spritzen und Nadeln; Verhütungsmittel und andere vom Gesundheitsministerium zertifizierte medizinische Spezialgeräte;

Medizinische Watte, Bandagen, Mullbinden und medizinische Hygienebinden; präventive und heilende Arzneimittel, einschließlich Fertigarzneimittel, Materialien für die Herstellung von Arzneimitteln, ausgenommen funktionelle Lebensmittel; Impfstoffe, medizinische Biologika, destilliertes Wasser zur Zubereitung von Injektionen und Transfusionsflüssigkeiten; Chemikalienbedarf für Tests und keimtötende Mittel für medizinische Zwecke; OP-Hauben, Bekleidung, Masken, Tücher, Handschuhe, Stiefel, Schuhüberzüge sowie Taschentücher und Handschuhe für medizinische Zwecke, Brustimplantate und Hautfüller.

10.

Lehr- und Lernhilfen, einschließlich Modelle, Zeichnungen, Schreibtafeln, Kreiden, Lineale, Zirkel und andere Geräte und Geräte, die für den Unterricht sowie für wissenschaftliche Forschung und Experimente verwendet werden.

11.

- Kultur-, Ausstellungs-, Körpertrainings- und Sportaktivitäten; Kunstdarbietungen; Film-Produktion; Import, Vertrieb und Vorführung von Filmen.

- Kultur-, Ausstellungs-, körperliche Trainings- und Sportaktivitäten, mit Ausnahme von Einnahmen wie: Verkauf von Waren, Vermietung von Grundstücken und Höfen oder Ständen auf Messen oder Ausstellungen;

- Kunstaufführungsaktivitäten: wie Tuong (klassisches Drama), Cheo (traditionelle Operette), Cai Luong (reformiertes Drama), Gesang, Tanz, Musik, Theater, Zirkus; andere künstlerische Darbietungen und Dienstleistungen zur Organisation künstlerischer Darbietungen von Theatern oder Tuong-, Cheo-, Cai-Luong-, Gesangs-, Tanz-, Musik-, Theater- oder Zirkustruppen, die von zuständigen staatlichen Stellen lizenziert sind;

- Film-Produktion; Import, Vertrieb und Vorführung von Filmen, mit Ausnahme der Produkte.

12.

Kinderspielzeug; Bücher verschiedener Art, ausgenommen solche, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen

13.

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen, also Tätigkeiten, die der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung dienen oder diese unterstützen; Aktivitäten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum; Technologietransfer, Normen, technische Vorschriften, Messtechnik, Produkt- und Warenqualität, Strahlung und nukleare Sicherheit sowie Atomenergie; Dienstleistungen in den Bereichen Information, Beratung, Ausbildung, Umschulung, Popularisierung und Anwendung wissenschaftlicher und technologischer Errungenschaften in sozioökonomischen Bereichen im Rahmen von Wissenschafts- und Technologiedienstleistungsverträgen gemäß dem Gesetz über Wissenschaft und Technologie, ausgenommen Online-Spiele und Unterhaltungsdienste im Internet.

14.

Verkauf, Vermietung oder Mietkauf von Sozialwohnungen im Rahmen des Wohnungsbaugesetzes. Sozialhäuser sind Häuser, die vom Staat oder von Organisationen oder Einzelpersonen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen gebaut werden und die Kriterien für Wohnsitz, Verkaufspreis, Miete, Miet-Kauf-Preis, berechtigte Personen und Bedingungen für den Kauf, die Miete oder den Mietkauf von Sozialhäusern erfüllen das Wohnungsgesetz.

Gemäß Artikel 11, Rundschreiben Nr. 219/2013/TT-BTC gilt der Steuersatz von 10 % für Waren und Dienstleistungen, die nicht für den Mehrwertsteuersatz von 0 %, 5 % in Frage kommen.

Die Mehrwertsteuersätze von 5 %, 10 % gelten einheitlich für jede Art von Waren oder Dienstleistungen auf den Stufen Einfuhr, Herstellung, Verarbeitung und Handelsgeschäft.

Zum Beispiel:

- Sofern Kleidungsstücke dem Steuersatz von 10 % unterliegen, unterliegen sie auf allen Stufen der Einfuhr, Produktion, Verarbeitung und des Handelsgeschäfts diesem Steuersatz.

- Abfälle und fehlerhafte Produkte, die beim Verkauf zum Recycling und zur Wiederverwendung zurückgewonnen werden, unterliegen dem für die entsprechenden Warenartikel geltenden Mehrwertsteuersatz.

Ein Betrieb, der mit unterschiedlichen Waren handelt oder unterschiedliche Dienstleistungen erbringt, für die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten, muss die Mehrwertsteuer zu dem Satz erklären, der für jede Art von Waren oder Dienstleistungen gilt. Ist dies nicht möglich, berechnet und zahlt die Einrichtung die Mehrwertsteuer zum höchsten Satz, der für die Waren oder Dienstleistungen gilt, die sie herstellt, mit denen sie handelt oder die sie bereitstellt.

Sollte es im Laufe der Umsetzung zu einem Fall kommen, in dem die Anwendung eines Mehrwertsteuersatzes gemäß dem präferentiellen Einfuhrzolltarif im Widerspruch zu diesem Rundschreiben steht, findet dieses Rundschreiben Anwendung. In Fällen, in denen es um die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze auf dieselbe Art von importierten und hausgemachten Waren geht, melden die örtlichen Finanzämter und Zollämter diese dem Finanzministerium, um rechtzeitig Hinweise zur einheitlichen Anwendung zu erhalten.

(1) Produkte aus Anbau (einschließlich Produkten aus bepflanzten Wäldern) und Tierhaltung, Aufzucht und Fischerei von Wasser- und Meeresprodukten, die noch nicht zu anderen Produkten verarbeitet wurden oder nur vorläufig mit gewöhnlichen Methoden verarbeitet und dann von produzierenden oder Fischereiorganisationen oder Einzelpersonen verkauft wurden selbst und im Stadium der Einfuhr.

Unternehmen und Genossenschaften verkaufen unverarbeitete oder vorverarbeitete Anbau-, Tierhaltungs- oder Wasserprodukte zu gewerblichen Zwecken an andere Unternehmen und Genossenschaften, müssen jedoch keine Umsatzsteuer anmelden, berechnen und abführen, verfügen jedoch über eine Anrechnung des Vorsteuerguthabens.

(2) Produkte sind Tierrassen und Pflanzensorten, einschließlich Zuchteier und -tiere, Setzlinge, Samen, Samenzweige und -knollen, Samen, Embryonen und genetisches Material in den Phasen der Aufzucht, Einfuhr und des Handels.

(3) Wasserbewässerung und -entwässerung; Bodenpflügen und Eggen; Ausbaggern von Kanälen und Gräben innerhalb des Feldes für die landwirtschaftliche Produktion; Dienstleistungen zur Ernte landwirtschaftlicher Produkte.

(4) Vorsteuer auf Waren, Dienstleistungen und Anlagevermögen, die der Herstellung von Düngemitteln, Spezialmaschinen und -geräten für die landwirtschaftliche Produktion, Offshore-Fischereischiffen, Futtermitteln für Rinder, Geflügel, Wassertiere und andere Tiere dienen;

(5) Salzprodukte aus Meerwasser, natürlichem Steinsalz, raffiniertem Salz und Jodsalz, deren Hauptbestandteil Natriumchlorid (NaCl) ist.

(6) Staatseigene Häuser, die der Staat an ihre derzeitigen Mieter verkauft.

(7) Übertragung von Landnutzungsrechten.

(8) Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Studentenversicherungen und andere Versicherungsdienstleistungen rund um den Menschen; Viehversicherung, Ernteversicherung und andere landwirtschaftliche Versicherungsdienstleistungen; Versicherungen für Schiffe, Boote und andere zum Angeln notwendige Ausrüstung und Ausrüstung; Rückversicherung.

(9) Folgende Finanz-, Bank- und Wertpapierhandelsdienstleistungen:

- Kreditverlängerungsdienstleistungen in folgenden Formen: Kreditvermittlung; Diskont und Rediskont von handelbaren Wertpapieren und anderen Wertpapieren; Bankgarantie; Finanzierungsleasing; Ausgabe von Kreditkarten, Inlands-Factoring; Internationales Factoring und andere Formen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

- Kreditdienstleistungen anderer Steuerzahler als Kreditinstitute;

- Wertpapierhandel: umfasst Wertpapiervermittlung, Wertpapierhandel, Wertpapieremissionsübernahme, Wertpapieranlageberatung, Wertpapierverwahrstelle, Verwaltung von Wertpapierinvestmentfonds und Wertpapierinvestmentgesellschaften, Verwaltung von Wertpapieranlageportfolios, von Börsen oder Wertpapierhandelszentren bereitgestellte Marktorganisationsdienste, Dienstleistungen Dies betrifft Wertpapiere, die beim Vietnam Securities Depository registriert oder hinterlegt sind, die Bereitstellung von Margin-Darlehen, Vorauszahlungen für Wertpapierverkäufe und andere im Wertpapiergesetz festgelegte Wertpapierhandelsaktivitäten.

- Der Kapitaltransfer umfasst die Übertragung eines Teils oder der Gesamtheit der in andere Wirtschaftsorganisationen investierten Kapitalbeträge, die Übertragung von Wertpapieren, die Übertragung des Kapitaleinlagerechts und andere gesetzlich vorgesehene Formen der Kapitalübertragung;

- Schuldenverkauf;

- Devisenhandel;

- Derivative Finanzdienstleistungen, einschließlich: Zinsswap, Terminkontrakte, Terminkontrakte, Devisen-Put- und -Call-Optionen und andere gesetzlich vorgesehene derivative Finanzdienstleistungen;

- Verkauf von Sicherheitswerten für Schulden staatlich gegründeter Organisationen, deren Stammkapital zu 100 % dem Staat gehört, zur Abwicklung notleidender Kredite vietnamesischer Kreditinstitute.

(10) Gesundheits- und Tiergesundheitsdienste, einschließlich ärztlicher Untersuchung und Behandlung sowie Krankheitsprävention für Menschen und Nutztiere, Geburtenkontrolle, Genesung und funktionelle Rehabilitation für Patienten.

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Abschluss: Die Mehrwertsteuersätze umfassen 0 %, 5 %, 10 %; Unterschiedliche Steuersätze bestimmen den zu zahlenden Steuerbetrag.

Der Mehrwertsteuersatz ist der zu zahlende Steuersatz pro Einheit steuerpflichtiger Waren und Dienstleistungen. Die Mehrwertsteuersätze umfassen drei Stufen: 0 %, 5 % und 10 %. 1. Waren, für die der Steuersatz von 0 % gilt. Nein. Subjekte, für die der Steuersatz von 0 % gilt. Bedingungen für den Steuersatz von 0 %. Zum Beispiel: Hinweis: Zu den Fällen, die nicht für den Steuersatz von 0 % in Frage kommen, gehören: 2. Waren, für die der Steuersatz von 0 % gilt von 5 % Nr. Bezeichnungen der Waren und Dienstleistungen 3. Waren, die dem Steuersatz von 10 % unterliegen Zum Beispiel: 4. Liste der Waren, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen Fazit: